Um in einen Pflegegrad eingestuft zu werden, muss bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad gestellt werden. Die Pflegekasse beauftragt daraufhin den Medizinischen Dienst um den Grad der Pflegebedürftigkeit einzuschätzen. Wenn diese Einschätzung ergibt, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, wird die Einstufung in einen von fünf Pflegegraden vorgenommen.