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☎ 0283270103 | Fax: 02832 5629
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An dieser Stelle beantworten wir ein paar häufig gestellte Fragen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Ambulanter Pflegedienst Evelien Nikolaus Häusliche Senioren- und Krankenpflege.
Um in einen Pflegegrad eingestuft zu werden, muss bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad gestellt werden. Die Pflegekasse beauftragt daraufhin den Medizinischen Dienst um den Grad der Pflegebedürftigkeit einzuschätzen. Wenn diese Einschätzung ergibt, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, wird die Einstufung in einen von fünf Pflegegraden vorgenommen.
Nach dem Pflegestärkungsgesetz II haben alle Pflegebedürftigen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Um eine Verordnung über Behandlungspflege (SGB V) zu bekommen ist Ihr Hausarzt der beste Ansprechpartner, da er nur nicht nur Ihre medizinische Historie kennt, sondern auch weil er die Notwendigkeit einschätzen und die Leistungen rechtmäßig verordnen kann.
Wenn die Pflege durch einen professionellen Pflegedienst erfolgt ist eine Umstellung auf Kombinationsleistung erforderlich. In dem Fall werden nicht nur Pflegesachleistungen, wie z.B. Große Grundpflege erbracht, sondern auch (je nach Rechnungshöhe) anteilig ein Pflegegeld ausgezahlt, also eine Kombination aus Geld- und Sachleistung.
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