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Ambulanter Pflegedienst Evelien Nikolaus Häusliche Senioren- und Krankenpflege
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Antworten auf Fragen zur Pflege – Ihr Pflegedienst in Kevelaer

An dieser Stelle beantworten wir ein paar häufig gestellte Fragen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Ambulanter Pflegedienst Evelien Nikolaus Häusliche Senioren- und Krankenpflege.

FAQ zum Thema ambulante Pflege

  • Wie bekomme ich einen Pflegegrad?

    Um in einen Pflegegrad eingestuft zu werden, muss bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad gestellt werden. Die Pflegekasse beauftragt daraufhin den Medizinischen Dienst um den Grad der Pflegebedürftigkeit einzuschätzen. Wenn diese Einschätzung ergibt, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, wird die Einstufung in einen von fünf Pflegegraden vorgenommen.

  • Wann habe ich Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen?

    Nach dem Pflegestärkungsgesetz II haben alle Pflegebedürftigen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

  • Woher bekomme ich eine Verordnung für Behandlungspflege?

    Um eine Verordnung über Behandlungspflege (SGB V) zu bekommen ist Ihr Hausarzt der beste Ansprechpartner, da er nur nicht nur Ihre medizinische Historie kennt, sondern auch weil er die Notwendigkeit einschätzen und die Leistungen rechtmäßig verordnen kann.

  • Was bedeutet Kombinationsleistung?

    Wenn die Pflege durch einen professionellen Pflegedienst erfolgt ist eine Umstellung auf Kombinationsleistung erforderlich. In dem Fall werden nicht nur Pflegesachleistungen, wie z.B. Große Grundpflege erbracht, sondern auch (je nach Rechnungshöhe) anteilig ein Pflegegeld ausgezahlt, also eine Kombination aus Geld- und Sachleistung.

Kontakt zum Pflegedienst
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