⟟ Basilikastr. 44, 47623 Kevelaer  |  ✉ info@pflegedienst-nikolaus.de | IK: 460544746

☎ 0283270103 | Fax: 02832 5629

Ambulanter Pflegedienst Evelien Nikolaus Häusliche Senioren- und Krankenpflege
Icon Stethoskop

Das Leistungsangebot unseres Pflegedienstes in Kevelaer

Gewinnen Sie an dieser Stelle einen Eindruck von unseren Leistungen.

Kontakt zu uns

Behandlungspflege nach SGB V

Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim, Kurzzeitpflege– oder Nachtpflege-Einrichtung) durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.

Im Vergleich zu Pflegesachleistungen erfolgt die Finanzierung der Behandlungspflege nicht über einen Pflegegrad. Im Falle von Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege nach SGB V wird auf Basis einer ärztlichen Verordnung direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet. Der Umfang der in Anspruch genommenen Behandlungspflegeleistungen hat daher keinen Einfluss auf das Pflegegeld oder Möglichkeiten der Pflegesachleistungen.

Die Behandlungspflege umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Blutdruckmessung


  • Interstitielle Glukosemessung


  • Subkutane, intramuskuläre und intravenöse Injektionen


  • Auflegen von Kälteträgern


  • Medikamentengabe


  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen


  • Legen, Anhängen und Abhängen von subkutanen Infusionen


  • Flüssigkeitsbilanzierung


  • Medizinische Einreibungen


  • Stoma-Versorgung (z. B. Urostoma, Anus-Praeterversorgung, nur bei krankhaften Veränderungen)


  • Blasenspülung


  • Instillation


  • Wechsel und Pflege der Trachealkanüle


  • Wundversorgung von akuten und chronischen / schwer heilenden Wunden


  • Digitales Enddarm-Ausräumen


  • Pflege von zentralen Venenkathetern und Portsystemen


  • Positionswechsel zur Dekubitus-Behandlung


  • Blutzuckermessung


  • Inhalation


  • Richten von Injektionen


  • Richten von ärztlich verordneten Medikamenten in Tagesdosette oder Wochendispenser


  • Augentropfen


  • Anlegen und Abnehmen von Kompressionsverbänden


  • Klistiere, Klysma


  • Versorgung eines suprapubischen Katheters


  • Versorgung bei PEG (perkutane endoskopische Gastrostomie)


  • Absaugen der oberen Luftwege, Bronchialtoilette


  • Versorgung und Überprüfung von Drainagen


  • Katheterisierung, intermittierende Einmalkatheterisierung (Einlegen, Entfernen oder Wechseln eines Katheters zur Harnableitung)


  • An- und Ablegen von stützenden oder stabilisierenden Verbänden


  • Einlauf (Hebe- und Senkeinlauf)


  • Anhängen, Wechseln oder Abhängen von intravenösen Infusionen (z.B. parenterale Ernährung oder Substitutionstherapie über Port)


  • An- und Ablegen von ärztlich verordneten Bandagen und Orthesen

Die oben genannten Leistungen umfassen lediglich einen Auszug unser SGB V-Leistungen. Ärztliche Konsultation ist in jedem Fall unumgänglich, sollten Sie eine dieser Leistungen im Rahmen der ambulanten Pflege benötigen. Ihr Hausarzt ist daher der beste Ansprechpartner, da er nicht nur Ihre medizinische Historie kennt, sondern auch weil er die Notwendigkeit einschätzen und die Leistungen rechtmäßig verordnen kann.

Pflegesachleistungen nach SGB XI

Wer hat einen Anspruch auf Pflegesachleistungen?

Um Ansprüche der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen diverse versicherungsrechtliche und medizinische Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Dies bedeutet zum Einen, dass die Vorversicherungszeit von zwei Jahren innerhalb der letzten zehn Jahre gegeben sein muss und zum Anderen, dass eine Pflegebedürftigkeit und ein anerkannter Pflegegrad vorliegt.

 

Wie bekomme ich einen Pflegegrad?

Um in einen Pflegegrad eingestuft zu werden, muss bei der Pflegekasse ein Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad gestellt werden (oft auch Pflegegrad Erstantrag, Antrag auf Pflegegrad oder Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung genannt). Die Pflegekasse kontaktiert daraufhin den Medizinischen Dienst um bei dem vermeintlich Pflegebedürftigen vor Ort eine Beurteilung vorzunehmen. Diese Beurteilung erfolgt nach einem Punktesystem, welches auf verschiedenen Modulen aufbaut und anschließend den Schweregrad der Einschränkung festlegt auf keine, geringe, erhebliche, schwere oder schwerste Beeinträchtigung.

 

Sobald der Medizinische Dienst festgestellt hat, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, erfolgt je nach Schwere der Einschränkungen die Einstufung in einen von fünf Pflegegraden, die wiederum die Höhe der (Sach-)Leistungsansprüche abstecken.

Was sind Pflegesachleistungen?

Unter Pflegesachleistungen versteht man generell alle pflegerischen Leistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden (siehe § 36 SGB XI). 

 

Die Pflegesachleistungen umfassen unter anderem folgende Leistungen:


  • Ganzwaschung
  •  Teilwaschung
  •  Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  •  Mobilisation
  •  Arztbesuche
  •  Lagern und Betten
  •  Einkaufen
  •  Beratungsbesuche
  •  Hauswirtschaftliche Versorgung
  •  Pflegerische Hilfestellungen


Die oben genannten Leistungen umfassen lediglich einen Auszug unser SGB XI-Leistungen. Unsere gesamte aktuelle Preisliste finden Sie hier.

 

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zur Seite. Gerne planen wir Ihre Pflege und erstellen einen maßgeschneiderten Kostenvoranschlag, der Ihre Bedürfnisse, Situation und Pflegegrad berücksichtigt.

Pflegegeld oder Kombinationsleistung?

Anschließend stellt sich die Frage, ob die Pflege vollständig durch Angehörige, Bekannte oder private Pflegepersonen sichergestellt werden kann. In diesem Fall spricht man von Angehörigenpflege und es wird nach § 37 SGB XI der jeweilige Höchstanspruch auf Pflegegeld ausgezahlt.

 

Oftmals ist es allerdings sinnvoller sich an einen professionellen ambulanten Pflegedienst zu wenden. Wir empfehlen grundsätzlich die häusliche Situation von einem Arzt oder Pflegedienst beurteilen zu lassen um zu verhindern, dass sich durch gut gemeinte, aber inkorrekt durchgeführte Pflege die gesundheitliche Gesamtsituation verschlechtert.

 

Wenn die Pflege nicht von Angehörigen etc., sondern von „professionellen Kräften für ambulante Pflege“ (§36 SGB XI), also von einem ambulanten Pflegedienst erbracht wird, spricht man von Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistung.

Ansprüche
Leistungen PG1 PG2 PG3 PG4 PG5
Pflegegeld nach § 37 SGB XI (Angehörigenpflege) Kein Anspruch 332 € 573 € 765 € 947 €
Sachleistungen nach § 36 SGB XI (Pflegedienstleistungen) Kein Anspruch 761 € 1432 € 1778 € 2200 €
Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI 125 € (auch für § 36 SGB XI nutzbar) 125 € 125 € 125 € 125 €

Wenn Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden, bedeutet dies nicht, dass der Anspruch auf Pflegegeld gänzlich entfällt, daher der Begriff Kombinationsleistung, es handelt sich um eine Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld.

 

In dem Fall prüft die Pflegekasse (wenn eine private Pflegeperson involviert ist) wie hoch der Rechnungsbetrag des ambulanten Pflegedienstes war und welcher prozentualen Ausschöpfung des maximalen Pflegesachleistungsbudgets dieser Betrag entspricht. Wird z.B. 40% des jeweiligen Sachleistungsbudgets in Anspruch genommen, wird die Pflegekasse 60% des Pflegegeldes auszahlen.

Weitere Leistungen?

Mit der Einstufung in einen Pflegegrad gibt es noch diverse weitere Möglichkeiten, um eine umfassende Pflege zu gewährleisten wie z.B. Betreuungs- und Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege. Allerdings gibt es auch noch weitere Leistungen, die wir als ambulanter Pflegedienst nicht erbringen (können) wie z.B. Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder stationäre Pflege / Behandlungen. Auch über diese Leistungen, deren Beantragung und Anspruchshöhen informieren wir Sie gerne im Rahmen eines Beratungsgespräches. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

 Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGBXI

Nach dem Pflegestärkungsgesetz II haben alle Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Um diese beziehen zu können, steht Versicherten der sogenannte Entlastungsbetrag zu. Dabei handelt es sich um einen einheitlichen Zuschuss der Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat. Ziel der zusätzlichen Entlastungsleistung ist es, pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.

 

Der Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbeitrag ist in § 45b SGBXI gesetzlich verankert. Der Betrag wird nur dann gewährt, wenn auch tatsächliche Leistungen in Anspruch genommen wurden. Das heißt, der Versicherte trägt die Kosten für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zunächst selbst und reicht im Nachgang die entsprechenden Rechnungen bei der zuständigen Pflegekasse ein.

Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt UND die Pflege zu Hause stattfindet. Das Entlastungsgeld ist vorgesehen für die Entlastung von Angehörigen und / oder Pflegepersonen oder um die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern. Restansprüche aus dem Vorjahr können noch bis zum 30.06. des laufenden Jahres genutzt werden.

 

Die zusätzlichen Entlastungsleistungen können relativ flexibel eingesetzt werden. Ein Großteil unserer Patienten nutzt die Leistungen z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen oder die Inanspruchnahme von Alltagsbegleitung.

 

Des Weiteren gibt es bei uns diverse Angebote der Beschäftigung, Aktivierung und Mobilisation, familienentlastende Angebote oder andere spezielle Angebote zur Unterstützung von Demenzkranken.

Verhinderungspflege nach §39 SGBXI

Die Verhinderungspflege verfolgt die Absicht, pflegende Angehörige zu entlasten. Sollte die Hauptpflegeperson also für einen bestimmten Zeitraum verhindert sein, lässt sich bei der Pflegekasse ein Antrag auf Verhinderungspflege stellen. Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle Pflegebedürftigen, bei denen mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt und die mindestens sechs Monate vor Antragsstellung zu Hause von einer privaten Pflegeperson betreut worden sind.

 

Sind diese Grundvoraussetzungen erfüllt kann der / die Pflegebedürftige den Verhinderungspflegeanspruch von 1612,00 € jährlich geltend machen.

Zu beachten ist, dass die Verhinderungspflege lediglich durch folgende Personengruppen übernommen werden darf:


  1. Nahe Verwandte bis zum 2. Grad (§ 1589 BGB)
  2. Verschwägerte Personen bis zum 2. Grad (§ 1590 BGB)
  3. Nicht nahe Verwandte und externe Dienstleister, wie z. B. der Ambulante Pflegedienst Evelien Nikolaus


Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Hälfte des Kurzzeitpflegebudgets (806,00 € jährlich) für die Verhinderungspflege anzurechnen, wodurch der jährliche Anspruch auf Verhinderungspflege auf maximal 2418,00 € erhöht werden kann. Wir empfehlen diese Umwidmung allerdings nur in Ausnahmefällen, wenn absehbar ist, dass weniger als die Hälfte des Kurzzeitpflegebudets in Anspruch genommen wird. Selbstverständlich sind wir Ihnen bei Anträgen gerne behilflich und stehen jederzeit beratend zur Seite. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Beratungsgespräche nach § 37.3 SGBXI

Falls Pflegebedürftige nicht auf Kombinationsleistung umgestellt haben und somit keine Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind ab Pflegegrad 2 regelmäßige Beratungsbesuche durch einen professionellen Pflegedienst nachzuweisen (PG 2 und 3: halbjährlich, PG 4 und 5: vierteljährlich). Diese Beratungsbesuche dienen dem Zweck, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, aber auch der Beurteilung der häuslichen Situation im Allgemeinen.

 

Die Durchführung des Beratungseinsatzes wird der Pflegekasse mitgeteilt; falls dies nicht regelmäßig geschieht, hat die Pflegekasse das Recht das Pflegegeld anzupassen oder im Wiederholungsfall die Zahlung gar vollständig einzustellen.

In der Vergangenheit konnten wir allerdings auch immer wieder feststellen, dass sich weder Pflegebedürftige noch pflegende Angehörige über die möglichen Leistungsansprüche im Klaren sind, die mit einem Pflegegrad einhergehen. Daher empfehlen wir auch Patienten mit dem Pflegegrad 1, ihren Anspruch auf Beratungsbesuche zu nutzen, obwohl keine Verpflichtung vorliegt.

 

Sie haben ein Schreiben der Pflegekasse erhalten, das über die Notwendigkeit eines Beratungseinsatzes informiert oder Sie möchten mehr über die möglichen Leistungen der Pflegekasse erfahren?


Dann kontaktieren Sie uns, um einen Termin für ein Beratungsgespräch nach § 37.3 zu vereinbaren.

Unser Hausnotruf

Gesundheit und Sicherheit haben oberste Priorität – Zu jeder Zeit, an jedem Ort. Da sich Notfälle im Alltag leider nicht immer vermeiden lassen, empfehlen wir für genau solche Situationen die Nutzung eines Hausnotrufgerätes unseres Partners tellimed. Denn manchmal passieren Dinge, mit denen man vorher nie gerechnet hätte. Der Sturz in den eigenen vier Wänden, Notsituationen in der Freizeit oder ein plötzlicher Notfall durch eine chronische Erkrankung sind nur einige Beispiele.


Für die Sicherheit unserer Patienten bietet tellimed verschiedene hochwertige Notrufsysteme.

Die tellimed-Notrufsysteme sind formschön, kompakt und sehr einfach zu bedienen; zum Absetzen eines Notrufes genügt der sprichwörtliche Knopfdruck. Hinter den Notrufsystemen von tellimed stecken nicht nur Notrufgeräte für zu Hause, sondern insbesondere moderne Uhren, die zusätzlich zur Notruffunktion für unterwegs auch eine GPS-Ortung ermöglichen.


Seit 2004 und mit derzeit über 25 Mitarbeitern steht tellimed an der Seite von aktuell über 15.000 Menschen bundesweit und leistet Tag und Nacht Hilfe bei medizinischen Notfällen, was tellimed zu einem der führenden Anbieter für persönliche Notrufsysteme macht. Der Firmensitz sowie die Notrufzentrale mit medizinischem Fachpersonal von tellimed befinden sich in Kalkar.

Was kostet Sie ein Hausnotrufgerät der Firma tellimed?

Wir bieten in unserem Pflegedienst drei verschiedene Varianten an, die Sie auch gerne bei uns vor Ort testen und ausprobieren können, und zwar die Geräte „Home“, „Mobile“ und „Solino“. Generell gilt, dass die monatlichen Kosten in Höhe von 25,50 € bei Patienten mit Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen werden. Bei der Basisvariante „Home“ entstehen somit keine weiteren Kosten.

Darüber hinaus können wir Ihnen aber noch zwei weitere Systeme anbieten, die dank GPS und eigener SIM-Karte nicht nur zu Hause, sondern auch unterwegs funktionieren. Bei den Systemen „Mobile“ und „Solino“ wäre allerdings eine einmalige Zuzahlung von 129,00 € zu entrichten, die die Pflegekasse leider nicht übernimmt. *

*: Durch die Zahlung wird das Gerät zu Ihrem Eigentum.

Home (zuzahlungsfrei)

Das tellimed Home ist ein professionelles Hausnotrufsystem für den Gebrauch in den eigenen vier Wänden. Es besteht aus einer Basisstation und einem Notrufsender, der wahlweise am Arm oder als Umhänger getragen werden kann. In einer Reichweite von bis zu 250 Metern setzt man durch einen einfachen Knopfdruck einen Notruf zur tellimed-Notrufzentrale ab. Das tellimed Home ist dank inkludierter SIM-Karte völlig autark und benötigt keinen Telefonanschluss. Der dezente Sender misst gerade mal 40 x 30 x 14 mm und ist 15 g leicht.

Solino (einmalige Zuzahlung von 129,00 €)

Die Solino ist ein modernes und mit allen Profi-Funktionen ausgestattetes Notrufsystem. Die Solino ermöglicht zu Hause und unterwegs einen Notruf per Knopfdruck. Solino funktioniert mittels SIM-Karte völlig eigenständig und benötigt keine verbundenen Geräte oder Apps. Deshalb ist zu Hause und unterwegs ein Gespräch direkt über die Solino-Notrufuhr möglich.

Die super-kompakten Abmessungen von 58 x 32 x 15 mm machen die Solino zu einer unauffälligen Begleiterin und Retterin in der Not. Für Zubehör wie z. B. farbige Armbänder, magnetische Ladekabel oder Lederarmbänder besuchen Sie https://tellimed.de/zubehoer.

Mobile (einmalige Zuzahlung ab 129,00 €)

Das tellimed Mobile passt einfach immer, überall und zu jedem. Frauen und Männer schätzen gleichermaßen wie praktisch es ist. Ob es schnell in der Hand- oder Hosentasche verschwindet oder einfach am Schlüsselbund getragen wird. Das tellimed Mobile ist mit einer Freisprecheinrichtung ausgestattet über die Sie im Notfall mit der tellimed Notrufzentrale sprechen können.

Das tellimed Mobile ist ein unauffälliger und hochwertiger Begleiter und durch die tellimed Notrufzentrale per GPS zu orten. So ist immer Hilfe sicher. Auch dann, wenn Sie nicht zu Hause sind und Ihren Standort nicht mitteilen können. Sie können darüber hinaus eingehende Telefongespräche per Knopfdruck annehmen. Die kompakten Abmessungen von 61 x 42 x 16 mm, 40 g machen es leicht, das tellimed Mobile immer dabei zu haben.

Sie haben noch Fragen zu Hausnotrufgeräten?

Dann kontaktieren Sie uns einfach, um einen Termin zu vereinbaren und wir stellen Ihnen gerne die unterschiedlichen Geräte und Funktionsweisen vor. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei dem Antrag auf Kostenübernahme an die Pflegekasse.

Katalog herunterladen Zum Kontaktformular
Icon Stethoskop

Möchten Sie mit unserem ambulanten Pflegedienst sprechen? Kontaktieren Sie uns!

Kontakt zum Pflegedienst
Share by: